Fördermöglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen Geld vom Staat hilft bei der Finanzierung (Stand: 26.06.2006) Ob nun der Einbau einer Holz-Pellet-Heizung ansteht oder eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden soll, für den investitionswilligen Bauherrn stellt sich zunächst die Frage, wie er diese Maßnahme finanzieren kann. Der Staat unterstützt bei der Nutzung regenerativer Energiequellen auf vielfältige Weise: Stromerzeugung aus Sonnenlicht (Photovoltaik) · Freiflächenanlage: · Dachanlage · Fassadenanlage · Ferner können diese Anlagen über zinsverbilligte Geldmittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau werden. Die Zinsfestschreibungen betragen hierbei zwischen 5 und 20 Jahren. In Zusammenhang mit CO2-Minderungsmaßnahmen bei Wohnhäusern sind Kreditzinsen unter 2 % und ein Restschuldenerlass von 15% möglich Die Kredite können über die Hausbank beantragt werden (Weitere Infos: http://www.kfw.de ). · Außerdem gelten Betreiber von Photovoltaikanlagen als Unternehmer im steuerrechtlichen Sinn, d.h. bei der Investition können sie sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Zusätzlich können mit Verlustzuweisungen durch degressive (10% AfA vom Restwert pro Jahr) oder lineare Abschreibung (5% AfA pro Jahr) der Investitionskosten über einen Zeitraum von 20 Jahren Steuerersparnisse realisiert werden. · Zudem bietet sich die Möglichkeit mit der Ansparabschreibung im Jahr vor der Errichtung der Anlage bis zu 40% der veranschlagten Anlagenkosten als Sonderabschreibung geltend zu machen. Näheres erfragen Sie bitte über Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater. Wärmeerzeugung durch Solarenergie (Solarthermie)
· Über das Marktanreizprogramm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr ein Zuschuss von 54,60 Euro je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche bei Anlagen zur Brauchwasserbereitung bis 200 Quadratmeter Kollektorfläche beantragt werden (Internet-Adresse: http://www.bafa.de/ ). Anlagen zur Heizungsunterstützung erhalten einen Zuschuss in Höhe von 70,20 Euro je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche bis zu einer Größe von 200 Quadratmeter. Flächen darüber hinaus werden mit 48 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche gefördert. Für bestehende Anlagen gibt es bei Erweiterung einen Zuschuss von 48 Euro je angefangenem Quadratmeter. · Der verbleibende Restbetrag kann über ein zinsverbilligtes Darlehen aus den Kreditprogrammen der KfW finanziert werden (www.kfw.de). Näheres erfragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank. Wärmeerzeugung aus automatisch beschickten Hackschnitzel- bzw. Pelletheizungen
· Gefördert werden automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 kW Heizleistung. Je kW werden 48 Euro je kW Leistung Zuschuss gezahlt, mindestens jedoch 1.360 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%. Für Primäröfen ohne Wärmedämmung mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss mindestens 800 Euro. Die Anlagen müssen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein und bei Anlagen bis 50 kW ist erforderlich, dass es sich um eine Zentralheizungsanlage handelt.Beantragt werden kann dieser Zuschuss ebenfalls beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr. · Wie bei der Solarwärmeerzeugung ist hierbei eine Finanzierung des Restbetrags über die Kreditprogramme der KfW möglich. Wärmeerzeugung aus manuell beschickten Scheitholzvergaserkessel
· Gefördert werden manuell beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse von 15 bis 100 kW Heizleistung. Je kW werden 40 Euro Zuschuss gezahlt, mindestens jedoch 1.200 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von 90%. Beantragt werden kann dieser Zuschuss ebenfalls beim Bundesamt für Wirtschaft. · Wie bei der Solarwärmeerzeugung ist hierbei eine Finanzierung des Restbetrags über die Kreditprogramme der KfW möglich. Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke
Eine weitere Alternative zur konventionellen Gas- oder Ölheizung bilden Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke. Mittels eines Verbrennungsmotors der einen Generator antreibt werden dabei bis zu ein Drittel Strom und zwei Drittel Wärme aus Pflanzenöl erzeugt. · Auch hier kann der Betreiber zinsverbilligte Darlehen aus den Kreditprogrammen der KfW erhalten. · Außerdem wird der ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Strom mit bis zu 18,91 Cent je kWh (ab. 1.1.2006) nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz über einen garantierten Zeitraum von 20 Jahren vergütet. Diese Vergütung gilt bei der Inbetriebnahme der Anlage ab 01.01.2006. Bei Inbetriebnahme einer Anlage ab 1.01.2007 und in jedem darauf folgenden Jahr werden die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungsbeträge um jeweils 1,5% abgesenkt. · Bei größeren Einheiten kommt außerdem noch die steuerliche Komponente hinzu. Kann der Betreiber dem Finanzamt nachweisen, dass innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren ein finanzieller Überschuss aus dem Betrieb der Anlage entsteht, so wird er als Unternehmer im steuerrechtlichen Sinne behandelt. Daraus ergibt sich, wie bei Photovoltaikanlagen bereits aufgezeigt, die Möglichkeit der Umsatzsteuerrückerstattung bei den Anschaffungskosten sowie der steuerlichen Abschreibung. |
Solarfreunde Moosburg
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