Letzte Aktualisierung: 02.01:2021
Seit dem 01.01.2021 sind viele ältere PV-Anlagen aus dem EEG gefallen. Betreiber haben die Möglichkeit Ihre Altanlagen auf Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung umzurüsten.
Wie das geht? Mit unseren praktischen Hinweisen möchten wir Sie bei der Umrüstung unterstützen:
Praktische Hinweise zur Umrüstung einer Ü20-PV-Anlage auf Eigenverbrauch
und Überschusseinspeisung (PDF, 231 KB)
EEG (bisheriger Stand, zuletzt geändert am 08.08.2020)
EEG Gesetzesbeschluss vom 17.12.2020
Infoabend am 22.12.2020 zum EEG Gesetzesbeschluss
Letzte Aktualisierung: 19.12.2020
Der Bundestag hat am 17.12.2020 das EEG 2021 in 2./3. Lesung angenommen. Am 18.12.2020 hat auch der Bundesrat zugestimmt. Dabei wurden in letzter Minute die von vielen – insbesondere auch von den Solarfreunden – erhobenen Forderungen nach Korrekturen in wesentlichen Punkten doch noch berücksichtigt. Was das genau bedeutet, welche Schwachstellen im Gesetz noch stecken und was die PV-Betreiber jetzt tun können und sollten, erfahren Sie beim Infoabend am 22. Dezember. Alle Unterlagen bleiben dauerhaft verfügbar.
Die Solarfreunde werden die Betreiber in der Umstellungsphase weiterhin unterstützen. Und die nächste EEG-Änderung steht bereits vor der Tür…
Aktualisierung: 08.12.2020 (Downloads)
Ende 2020 fallen die ersten PV-Anlagen aus der Einspeisevergütung (Ü20-Anlagen). Die meisten sind auch nach 20 Jahren sehr gut in Schuss und könnten noch lange für Eigenverbrauch und Einspeisung genutzt werden können. Für Energiewende und Klimaschutz wäre das gut. Trotzdem stehen voll funktionsfähige Anlagen aufgrund fehlenden politischen Willens vor dem Aus.
Der Gesetzentwurf der GroKo-Bundesregierung vom 23.09.2020 zur Änderung des EEG löst die Probleme nicht, weil er die Betreiber zum Einbau eines technisch unnötigen, aber kostenträchtigen Smart Meters oder zur Volleinspeisung zwingt. Beide Varianten sind unwirtschaftlich. Die Solarfreunde und Betreiber aus der Region haben Abgeordnete, Netzbetreiber und Landespolitik mehrfach auf das Problem hingewiesen und fünf konkrete Lösungsvorschläge gemacht.
Auf diesen Hilferuf kamen von den Freisinger und Erdinger Bundestagsabgeordneten bisher nur ausweichende Antworten zurück. Deutliche Unterstützung bekundete dagegen Staatskanzlei-Minister Florian Herrmann. Ob sich die GroKo-Abgeordneten davon mehr beeindrucken lassen als zuvor die GroKo-Bundesregierung, bleibt abzuwarten. Der Bundesrat hat dagegen am 6. November klar Position bezogen und die ersatzlose Streichung der technisch unnötigen Smart Meter-Pflicht verlangt.
Für eine Korrektur des Gesetzentwurfs durch den Bundestag liegen bisher keine Anzeichen vor. Hinter den Kulissen scheint sich jedoch das Ringen um das EEG zuzuspitzen, denn die für Ende November geplante 2./3. Lesung wurde auf Mitte Dezember verschoben. Dadurch gibt es auch für die Ü20-Anlagen noch ein ganz kleines Zeitfenster, um sich auf eine vernünftige Regelung zu einigen.
Die Solarfreunde fordern daher alle Betroffenen und Unterstützer auf, sich in den allernächsten Tagen (d.h. Anfang Dezember) nochmals an die Bundestagsabgeordneten zu wenden und eine Korrektur des EEG-Entwurfs zu fordern.
Download: Was kann – was sollte man tun 08.12.2020 (PDF, 420 KB)
Download: Pressemitteilung der Solarfreunde 29.11.2020 (PDF, 122 KB)
Download: Aufforderung an Betroffene vom Oktober 2020 (PDF, 162KB)
Download: Forderungen der Solarfreunde an den Gesetzgeber (PDF, 138KB)
Download: Umfrage bei Betroffenen vom 29.06.2020 (PDF, 112KB)
Download: Fragebogen (Word, 18kKB)
Anschreiben vom 20.10.2020:
Zukunft der älteren PV-Anlagen (Ü20-Anlagen);
Gemeinsam die vorzeitige Stilllegung abwenden!
Liebe Solarfreunde,
am 19.07.2020 hatten wir euch/Ihnen geschrieben und empfohlen, sich wegen der Zukunft der Ü20-Anlagen an Abgeordnete und Netzbetreiber zu schreiben. Vielen Dank an alle, die dies getan haben und uns eine Kopie zur Verfügung gestellt haben. Eure Briefe – und teilweise auch die Antworten – waren sehr ermutigend!
Umso enttäuschender die Feststellung, dass der zuständige Bundeswirtschaftsminister und die Bundesregierung insgesamt beim inzwischen (23.09.2020) beschlossenen EEG-Entwurf viel zu kurz gesprungen sind und nur scheinbar eine Lösung anbieten: Der Gesetzentwurf zwingt Betreiber, die ihren Strom teilweise selbst verbrauchen wollen, zum Einbau eines kostenträchtigen Smart Meters oder alternativ zur Volleinspeisung zum minimalen Marktpreis. Beide Varianten sind unwirtschaftlich. Wer trotzdem am Netz bleibt, verstößt gegen das Gesetz und riskiert – selbst wenn er nichts einspeist oder den Strom herschenkt – Ärger mit dem Netzbetreiber bis hin zu Schadensersatz und Strafe.
Aus unserer Sicht ein Schildbürgerstreich! Technisch gibt es dafür überhaupt keinen Bedarf, denn die Anlagen machen genau das Gleiche wie seit 20 Jahren. Und bis jetzt hatte niemand ein Problem damit.
Finden Sie das auch skandalös? Dann lassen Sie uns gemeinsam etwas dagegen tun!
Das Problem wäre behoben, wenn der Bundestag folgende fünf einfachen Forderungen umsetzt:
- Ermöglichung des Weiterbetriebs von Ü20-Anlagen zum Eigenverbrauch
- Schaffung eines Rechts auf Einspeisung des Überschussstroms im EEG
- Vergütung gemäß dem (geringen) jährlichen durchschnittlichen Marktwert
- keine zusätzlichen Umbauten (außer für Umrüstung auf Eigenverbrauch)
- keine EEG-Umlage für selbst verbrauchten Strom bei Anlagen bis 30 kWp
Wir Solarfreunde können Argumente liefern, aber einstehen für Ihre PV-Anlage müssen Sie selber:
- Schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten, denn die machen die Gesetze. Für 2020 ist eine EEG-Änderung angekündigt. Der Mehraufwand für die genannten Forderungen wäre minimal.
- Senden Sie eine Kopie an den Bundestag mit dem Stichwort „Petition“. Diese muss behandelt werden!
- Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten, dass der Freistaat und die CSU sich in der GroKo und im Bundesrat für Ihre Forderungen einsetzen sollen.
- Schreiben Sie Ihrem Netzbetreiber, dass Sie sich den Unfug nicht gefallen lassen. Fordern Sie eine vorläufige Duldung von Eigenverbrauch und Resteinspeisung ohne Smart Meter für den Fall, dass das EEG nicht rechtzeitig in Kraft tritt.
Und dass Sie vom Netzbetreiber Unterstützung für eine Änderung erwarten.
Noch haben wir eine Chance, das vorzeitige Aus für Ihre Anlagen abzuwenden.
Vor allem aber: Schreiben Sie rasch, am besten bis Ende Oktober, bevor im Bundestag die endgültigen Weichen – falsch – gestellt werden.
Wenn Sie Hilfe bei den Adressen brauchen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit sonnigen Grüßen!
Hans Stanglmair
Vorsitzender der Solarfreunde Moosburg
Anschreiben zur Zukunft älterer PV-Anlagen:
Download: Anschreiben MdBs
Download: Anschreiben MdLs
Download: Anschreiben Netzbetreiber
Download: Anschreiben Landrat
Download: Anschreiben Uwe Brandl
Download: Anschreiben Stadt Moosburg