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20.08.12 21:33 Alter: 7 yrs
Kategorie: Aktuelles

Neue, verbesserte Förderbedingungen für die Solarthermie

Seit dem 15. August 2012 gelten neue Fördersätze und neue Förderbedingungen für die Solarthermie. Bessere Förderkonditionen sollen neuen Schwung in die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bringen.


Einige der Änderungen sind:

·         Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung im Ein- und Zweifamilienhausbereich müssen mindestens 9 m² Flachkollektoren bzw. 7 m² Vakuumkollektoren ausweisen. Dann erhält man eine Förderung von 90 €/m² Kollektorfläche, mindestens jedoch 1.500 €. 

·         Wenn zur Solarthermieanlage gleichzeitig der bestehende Heizkessel (Gas, Öl) durch einen Brennwertkessel oder eine förderfähige Biomasseanlage bzw. Wärmepumpe ersetzt wird erhält man eine Bonusförderung von 500 €. 

·         Die Innovationsförderung großer Solarthermieanlagen mit 20-100 m² Kollektorfläche (z. B. für Mehrfamilienhäuser)  beträgt für die reine Warmwasserbereitung 90 €/m², bei einem Einsatz zusätzlich auch zur Heizungsunterstützung sogar 180 €/m². Die Förderung ist nicht mehr nur für Bestandsgebäude, sondern auch für Neubauten möglich. 

·         Solarthermieanlagen zur Prozesswärmeerzeugung mit einer Größe von 20 bis 1.000 m² ist ein Investitionszuschuss von bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten möglich.


Weitere Förderungen erhält man, wenn man zusätzliche Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllt, effiziente Solarpumpen einsetzt, mit der Solarthermie in ein Wärmenetz einspeist oder Wärmespeicher mit mehr als 10 m³ einsetzt.

 

Ebenfalls verbessert wurden die Förderungen für Biomasseheizanlagen und Wärmepumpen. 

Weitere Informationen zu den Änderungen der Förderung sind abrufbar unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

oder www.kfw.de


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